Donnerstag, 28.3.2024
Energetische Sanierung: Architekt haftet bei Falschberatung zu Förderungen

Ein Architekt, der bei energetischen Gebäudesanierungen seine Kunden nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch zum Erhalt von Fördermitteln berät, muss für Schäden einstehen, wenn er die Fördervoraussetzungen fehlerhaft einschätzt. Das hat jetzt das LG Frankenthal entschieden.

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