Energetische Sanierung: Architekt haftet bei Falschberatung zu Förderungen

Ein Architekt, der bei energetischen Gebäudesanierungen seine Kunden nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch zum Erhalt von Fördermitteln berät, muss für Schäden einstehen, wenn er die Fördervoraussetzungen fehlerhaft einschätzt. Das hat jetzt das LG Frankenthal entschieden.

Eine Frau, die ihr Mehrfamilienhaus in Ludwigshafen energetisch sanieren und dazu auch auf Fördermittel der der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen wollte, ließ sich von einem Architekten beraten. Der auch im Bereich der Energieberatung tätige Architekt empfahl ihr, das Objekt in Wohnungseigentum umzuwandeln, weil dies eine Voraussetzung für die Gewährung von KfW-Fördermitteln im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" sei.

Entsprechend der Beratung des Architekten stellte die Immobilienbesitzerin den Antrag auf die Fördermittel, noch bevor die Umwandlung des Hauses in Wohnungseigentum vollzogen war. Nachdem die Sanierungsarbeiten durchgeführt und die Umwandlung in Wohnungseigentum abgeschlossen waren, verweigerte die KfW die Auszahlung. Die Begründung: Nach den Förderbedingungen seien nur Eigentümer von bestehenden Eigentumswohnungen antragsberechtigt. Eine Umwandlung in Wohnungseigentum erst nach Antragstellung genüge nicht. Mit ihrer Klage verlangte die Frau von dem Architekten die entgangenen Vorteile ersetzt.

Das LG hat der Klage stattgegeben (Urteil vom 25.01.2024 - 7 O 13/23). Der Architekt habe nicht nur auf technischer Ebene zugearbeitet, sondern mit seiner beratenden Tätigkeit zu den Fördervoraussetzungen der geplanten Sanierungsmaßnahme eine Rechtsdienstleistung erbracht. Da die Information über die Voraussetzungen für die KfW-Förderung der geplanten Maßnahme unzureichend gewesen sei, habe er seine Schutzpflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt. Hätten die Eheleute den Antrag erst nach der Umwandlung in Wohnungseigentum gestellt, hätten sie die Fördermittel erhalten.

LG Frankenthal, Urteil vom 25.01.2024 - 7 O 13/23

Redaktion beck-aktuell, ak, 28. März 2024.