Donnerstag, 25.1.2024
Keine Befreiung von Zweitwohnungsteuer für pendelnde Ehegatten

Eheleute, die zwischen einer gemeinsamen Arbeitswohnung in der Stadt und einem Wohnhaus im Allgäu pendeln, müssen für die Stadtwohnung eine Zweitwohnsitzsteuer entrichten. Eine Ausnahmeregelung in der Satzung der Stadt greife nicht, entschied das VG Gießen.

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