Freitag, 29.11.2024
Verletzung bei Schnuppertätigkeit im Reitverein: Kein Arbeitsunfall

Wer eine Wie-Beschäftigung ausübt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt laut LSG Baden-Württemberg auch für eine Helferin in einem Sportverein. Nicht aber dann, wenn sie nur reinschnuppert, um zu schauen, ob die Tätigkeit etwas für sie ist.

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Mittwoch, 30.10.2024
Sturz beim Tabletten-Holen: Kein Arbeitsunfall

Eine Näherin machte eine Arbeitspause, um vergessene Tabletten aus dem Auto zu holen – und stürzte auf dem Rückweg. Um einen Arbeitsunfall handelte es sich dabei laut LSG Berlin-Brandenburg aber nicht: Die Einnahme sei nicht zwingend erforderlich gewesen, um weiter zu arbeiten.

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