Wer eine Wie-Beschäftigung ausübt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt laut LSG Baden-Württemberg auch für eine Helferin in einem Sportverein. Nicht aber dann, wenn sie nur reinschnuppert, um zu schauen, ob die Tätigkeit etwas für sie ist.
Mehr lesenEine Näherin machte eine Arbeitspause, um vergessene Tabletten aus dem Auto zu holen – und stürzte auf dem Rückweg. Um einen Arbeitsunfall handelte es sich dabei laut LSG Berlin-Brandenburg aber nicht: Die Einnahme sei nicht zwingend erforderlich gewesen, um weiter zu arbeiten.
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