Dienstag, 1.9.2020
"Freiberufliche" Telefonsexdienstleisterin kann auch Arbeitnehmerin sein

Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen können Arbeitnehmerinnen sein, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln im Rahmen eines Beschwerdevefahrens am 25.08.2020 entschieden.

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