Prozesskostenhilfe für ein Verfahren mit Anwaltszwang kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller keinen Anwalt benannt und seine Anwaltssuche nicht aufgezeigt hat. Laut OLG Köln ist ihm vielmehr nach Bewilligung der PKH Gelegenheit zu geben, einen Anwalt zu finden.
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