Donnerstag, 19.1.2023
Anwalt muss überholten Bericht über Prozesserfolg auf Homepage nicht löschen

Berichtet ein Rechtsanwalt über einen Prozesserfolg auf seiner Homepage, wird die Gerichtsentscheidung später aber rechtskräftig aufgehoben, muss er diesen Bericht nicht nachträglich löschen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Ausreichend und verhältnismäßig wäre ein Nachtrag über den Fortgang des Verfahrens. Einen solchen habe die Klägerin vorliegend aber nicht verlangt.

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