Die BRAK-Hauptversammlung diskutiert am Freitag ein altbekanntes Thema: Sollen Auftritte vor dem BGH in Zivilsachen ausgewählten Anwältinnen und Anwälten vorbehalten bleiben? Bei ihrem neuen Vorstoß setzt die RAK Berlin auf einen Stimmungswandel innerhalb der Kammern – und auf neue Abstimmungsregeln.
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