Um der zunehmenden Antibiotikaresistenz entgegenzuwirken, dürfen bestimmte anti-mikrobielle Mittel ausschließlich für die Behandlung von Menschen verwendet werden. In einem heute von den EU-Mitgliedstaaten angenommenen Rechtsakt werden Mittel ausgewiesen, die fortan nicht zur Behandlung von Tieren verwendet werden dürfen. Anträge zur Zulassung von Tierarzneimitteln, die humanmedizinische anti-mikrobielle Mittel enthalten, sollen ohne Ausnahme abgelehnt werden. Die Auswahl der Mittel beruht laut EU-Kommission auf umfassenden wissenschaftlichen Untersuchungen.
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