Um der zunehmenden Antibiotikaresistenz entgegenzuwirken, dürfen bestimmte anti-mikrobielle Mittel ausschließlich für die Behandlung von Menschen verwendet werden. In einem heute von den EU-Mitgliedstaaten angenommenen Rechtsakt werden Mittel ausgewiesen, die fortan nicht zur Behandlung von Tieren verwendet werden dürfen. Anträge zur Zulassung von Tierarzneimitteln, die humanmedizinische anti-mikrobielle Mittel enthalten, sollen ohne Ausnahme abgelehnt werden. Die Auswahl der Mittel beruht laut EU-Kommission auf umfassenden wissenschaftlichen Untersuchungen.
Meilenstein bei Eindämmung der Antibiotikaresistenz
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides bezeichnete die Liste als Meilenstein bei der Eindämmung der Antibiotikaresistenz. Die gelisteten anti-mikrobiellen Mittel seien auf der Grundlage wissenschaftlicher Beratung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in Zusammenarbeit mit Experten aus den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) benannt worden.
Liste tritt im Laufe des Sommers in Kraft
Mehr als 30 Wissenschaftler – Mikrobiologen, Tierärzte und Mediziner mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten – trugen nach Angaben der Kommission zur wissenschaftlichen Bewertung bei. Die Liste werde nun in den kommenden Wochen von der Kommission förmlich angenommen. Sechs Monate nach Veröffentlichung, die voraussichtlich im Laufe des Sommers erfolgen werde, trete sie dann in Kraft.
Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2022.
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