Donnerstag, 7.4.2022
Keine analoge Anwendung von § 179a AktG auf die KG

§ 179a AktG ist auf die Kommanditgesellschaft nicht analog anwendbar. Für eine Analogie weist das Gesetz laut Bundesgerichtshof keine planwidrige Regelungslücke auf. Dem Schutzanliegen der Norm werde bei der KG auch ohne entsprechende Anwendung der Norm durch einen gesetzlich verankerten Beschlussvorbehalt Rechnung getragen. Der Senat hat insofern seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.

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