Dienstag, 6.4.2021
Mittelstufen-Schüler in Hessen setzen Wechselunterricht durch

Die hessische Corona-Einrichtungsschutzverordnung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, soweit sie für die Klassen 7 bis 10 (Mittelstufe) nur Distanzunterricht vorsieht. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 26.03.2021 dem Eilantrag zweier Schüler der achten bzw. zehnten Klasse auf vorläufige Beschulung in ihrer jeweiligen Jahrgangsstufe im Wege des Wechselunterrichts stattgegeben.

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