Montag, 1.8.2022
Entschädigung für irrtümlich aus Verkehr gezogenen Bus

Ein Busunternehmen erhält Schadensersatz, wenn die Polizei einen Reisebus wegen angeblich abgefahrener Reifen aus dem Verkehr zieht, sich aber hinterher herausstellt, dass der Bus verkehrssicher war. Dies hat das Landgericht Köln am 05.07.2022 entschieden. Das Unternehmen habe hier einen Entschädigungsanspruch nach § 67 PolG NRW in Verbindung mit § 39 Abs. 1 OBG NRW.

Mehr lesen