Mittwoch, 5.5.2021
Kein Verweis an Verwaltungsgericht bei behaupteter Kindeswohlgefährdung durch Corona-Maßnahmen

Eine bloße Anregung an das Familiengericht, wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung tätig zu werden, begründet kein förmliches gerichtliches "Verfahren", das an eine andere Gerichtsbarkeit verwiesen werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Das Familiengericht müsse zunächst im Wege von "Vorermittlungen" prüfen, ob überhaupt ein Verfahren eingeleitet werde; gebe es hierfür keinen Grund, könne es die Angelegenheit selbst beenden. 

Mehr lesen