Mittwoch, 10.1.2024
Contergan-Geschädigte müssen Anrechnung ausländischer Hilfen hinnehmen

Leistungen anderer Länder für Contergan-Geschädigte dürfen auf die nach dem Conterganstiftungsgesetz zu zahlende Kapitalentschädigung und Conterganrente angerechnet werden. Die Anrechnung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das BVerfG. 

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