Dienstag, 10.1.2023
Fiktive Namen für anonym geführte Neu-Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH

Allen anonym geführten Neu-Vorabentscheidungsverfahren (ab 01.01.2023) vor dem Europäischen Gerichtshof werden fiktive Namen zugeordnet. Laut EuGH sollen anonym geführte Verfahren dadurch leichter identifiziert werden können. So blieben diese Verfahren besser im Gedächtnis und könnten sowohl in der Rechtsprechung als auch in anderen Zusammenhängen einfacher zitiert werden.

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