Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes ist bei der Anhörung im Finanzausschuss von der Zielrichtung her überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Seitens der geladenen Experten wurde aber auch Kritik geäußert. So seien insbesondere das Verbot von Blindpool-Anlagen und die Regelung, dass nur noch beaufsichtigte Berater und Vermittler Vermögensanlagen vertreiben dürfen, problematisch.
Mehr lesenEin vom Bundeskabinett am 29.07.2020 beschlossener Entwurf für ein "Risikoreduzierungsgesetz" soll die Stabilität des Bankensektors und den Schutz der Steuerzahler und Anleger stärken. Sichergestellt werden soll unter anderem, dass Gläubiger und Eigentümer einer Bank sowie der Bankensektor insgesamt die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen, nicht aber die Steuerzahler.
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