Donnerstag, 16.11.2023
Beratungshilfe in Strafsachen auch noch nach Eingang der Anklageschrift

Die Bewilligung von Beratungshilfe ist auch noch nach Zustellung der Anklageschrift in einem anhängigen Strafverfahren möglich. Anders als in Zivilsachen, so das AG Köln, ist dabei in Strafsachen entscheidend, ob ein Pflichtverteidiger bestellt wurde oder nicht.

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