"Kulturelle Bereicherung am Stühlinger Kirchplatz" lautete die Überschrift, unter der AfD-Stadträte zwei Raubüberfälle mutmaßlicher Ausländer im Freiburger Amtsblatt kommentieren wollten. Nein, sagte dazu neben dem Oberbürgermeister nun auch das VG Freiburg.
Mehr lesenStädtische Amtsblätter dürfen Zeitungen weiterhin keine Konkurrenz machen. Eine Verfassungsbeschwerde der Stadt Crailsheim gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs ist am 11.04.2022 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen worden (Az.: I BvR 922/19).
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