Freitag, 17.6.2022
Ambulanter Betreuungsdienst bekommt keine Fördermittel

Die Klagen von zwei ambulanten Betreuungsdiensten aus dem Kreis Coesfeld bleiben vor dem Verwaltungsgericht Münster erfolglos, soweit diese für das Jahr 2021 Fördermittel zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Aufwendungen (Investitionskostenpauschale) nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen in Höhe von etwa 7.000 Euro beziehungsweise etwa 115.000 Euro erstrebt hatten. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zugelassen.

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