Freitag, 26.3.2021
Amateurfußballer muss Schmerzensgeld für Treffer ins Gesicht zahlen

Das Oberlandesgericht Oldenburg  hat einen Amateurfußballer zu Schmerzensgeld verurteilt, der bei einem Schuss während des Aufwärmens eine Frau, die neben dem Tor stand, mit dem Ball ins Gesicht getroffen hatte. Beim Aufwärmtraining hätte er auf die anwesenden Personen Rücksicht nehmen müssen. Allerdings müsse sich die Frau ein Mitverschulden anrechnen lassen.

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