Nach einer gescheiterten Fortbildung hat das ArbG Villingen-Schwenningen die Rückzahlungsvereinbarung zwischen einer Kommune und einem 31-jährigen Arbeitnehmer gekippt. Er sei wegen seines Alters diskriminiert worden: Mitarbeiter über 40 hätten die Prüfung gar nicht erst ablegen müssen.
Mehr lesen"Für Rechtssuchende bin ich nicht mehr erreichbar. ICH WILL AUCH NICHT MEHR ERREICHBAR SEIN!" So begründete ein 72-jähriger Anwalt, dass ihn das beA nicht interessiere und er sich nicht registrierte. Der AGH NRW wies seine Klage gegen die beA-Pflicht ab - nicht nur, weil er sie per Post einreichte.
Mehr lesenEine Bank verweigerte einem 88-jährigen früheren Vorsitzenden BAG-Richter aufgrund seines Alters eine Kreditkarte. Dafür muss sie ihm nun wegen Altersdiskriminierung nach dem AGG 3.000 Euro Entschädigung zahlen. Das LG Kassel bestätigte eine Entscheidung des AG Kassel.
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