Soll ein Schlag entweder die eine oder die andere Person treffen, wird der Täter wegen zweier Taten verurteilt: Nur hierdurch werde seine Schuld richtig abgebildet, hat der Bundesgerichtshof erstmalig am 14.01.2021 entschieden. Der Alternativvorsatz sei bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
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