Überschreitet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fortgesetzt seine Kompetenzen, kann eine Kammer zum Austritt verpflichtet sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn es keinen verbandsinternen effektiven Schutz für die Mitglieder gibt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14.10.2020 entschieden.
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