Mittwoch, 26.1.2022
Al Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen

Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Mainzer Al Nur-Kindergartens ist nach dem Verstoß gegen verschiedene Auflagen rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Dienstag und bestätigte damit die zuvor im Eilverfahren getroffene Entscheidung. Der Verein biete keine Gewähr dafür, dass er die Auflagenerfüllung in Zukunft ohne anhaltende Intervention des Beklagten dauerhaft aufrechterhalten werde. Das Kindeswohl sei gefährdet.

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