Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage Österreichs im Zusammenhang mit umstrittenen ungarischen Staatshilfen für zwei neue Kernreaktoren abgewiesen. Die staatliche Unterstützung für das ungarische Atomkraftwerk Paks II ist umstritten, weil sie teilweise durch ein russisches Darlehen finanziert ist. Österreich beanstandete die Vergabe des Auftrags und monierte eine Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung sowie eine marktbeherrschende Stellung.
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