Streit um ungarische Beihilfen für Erweiterung eines Atomkraftwerks
Die EU-Kommission hatte Ungarn die Beihilfen für die Erweiterung des Atomkraftwerks 2017 genehmigt. Die zwei neuen Reaktoren sollen bis 2030 fertig gestellt sein. Knapp 80% der Kosten sind durch russische Kredite gedeckt. Österreich klagte gegen die Entscheidung der EU-Kommission und beanstandete zum einen die Direktvergabe des Auftrags an eine Gesellschaft, die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehört. Stattdessen hätte ein Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen, kritisierte Österreich. Außerdem monierte das Land die Verzerrung des Wettbewerbs und eine Ungleichbehandlung, die die Erzeuger von Erneuerbaren Energien verdrängen könnten. Der dritte Kritikpunkt betraf die Sorge vor einer marktbeherrschenden Stellung.
Direktvergabe an Tochter russischen Staatskonzerns war unionsrechtkonform
Das EuG wies alle drei Punkte zurück. Die Direktvergabe verstoße nicht gegen Unionsrecht. Auch eine Wettbewerbsverzerrung liege nicht vor, da jedes Land selbst bestimmen dürfe, wie sich der Energiemix zusammensetze. Die Kommission dürfe nicht verlangen, dass staatliche Mittel für alternative Energiequellen verwendet würden. Auch eine marktbeherrschende Stellung würde dadurch nicht geschaffen oder verstärkt. Gegen das Urteil kann noch vor dem EuGH vorgegangen werden.