Um das gewerbesteuerliche Bankenprivilegs für sich in Anspruch nehmen zu können, muss eine Gesellschaft mit mehreren Betätigungsfeldern nachweisen, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Auf den Umsatz kommt es laut BFH nicht an.
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