Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung von Staatshilfen an italienische Airlines in der Corona-Pandemie für nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, warum das Hilfspaket der italienischen Regierung mit EU-Recht vereinbar sei, teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Geklagt hatte der Billigflieger Ryanair. Es ist nicht die erste Schlappe der Kommission im Zusammenhang mit Airline-Beihilfen in der Corona-Pandemie.
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