Ein Jurastudent, der mehrfach erfolglos auf eine AGG-Entschädigung geklagt hatte, perfektionierte seine Bewerbungsmethode immer weiter. Doch selbst auf Bewerbungen als Sekretärin bekommt der Mann keine AGG-Entschädigung: Das LAG Hamm stuft sein "Geschäftsmodell 2.0" als rechtsmissbräuchlich ein.
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