Wird in den AGB einer Autovermietung eine Abtretung der Ersatzforderung gegen den Unfallgegner vereinbart, muss der Zeitpunkt der Rückübertragung an den Geschädigten bei Zahlung der Miete durch ihn genau beschrieben werden. Der BGH hält die Klausel "Zug-um-Zug gegen Mietzahlung" für ausreichend.
Mehr lesen