Texte, die dem Absatz von Drittprodukten dienen, müssen schon im Teaser als Werbung gekennzeichnet sein. Ein Hinweis weiter unten im Text genügt nicht, hat das LG München I entschieden.
Mehr lesenÜber Werbelinks auf Partnerseiten lockt der Online-Versandhändler Amazon potenzielle Käufer zu seinen Produkten - was aber, wenn solche Partner mit unseriösen Methoden arbeiten? Ein betroffener Matratzenhersteller hat diese Frage bis vor den Bundesgerichtshof gebracht. Er will erreichen, dass Amazon für problematische Inhalte auf den Partnerseiten haftet. Der BGH sieht das allerdings eher skeptisch, entscheiden will er am 26.01.2023.
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