Das OVG Münster hat die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt. Damit darf das Bundesamt für Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.
Der anstehende Prozess gegen Björn Höcke vor dem LG in Halle ist um einen Anklagepunkt erweitert worden. Vom 18. April an muss sich der Thüringer AfD-Fraktions- und Landeschef in zwei Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verantworten, wie das LG am Freitag mitteilte.
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