Anklage gegen Björn Höcke erweitert

Der anstehende Prozess gegen Björn Höcke vor dem LG in Halle ist um einen Anklagepunkt erweitert worden. Vom 18. April an muss sich der Thüringer AfD-Fraktions- und Landeschef in zwei Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verantworten, wie das LG am Freitag mitteilte.

Laut der erweiterten Anklage soll Höcke die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland!" auch bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im vergangenen Dezember verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Dabei soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil der Losung "Alles für" selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen.

Laut dem weiteren Anklagepunkt soll der AfD-Politiker die verbotene Losung am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) zudem komplett verwendet haben. Höcke soll demnach gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" um einen verbotenen Ausspruch handelt. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seine Partei als gesichert rechtsextrem.

Im TV-Duell mit Mario Voigt darauf angesprochen verteidigte sich Höcke mit der Meinung, es handele sich um einen Allerweltsspruch. Er habe die Worte in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich "America First" von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen. Auf die Frage, ob er während der Rede nicht wusste, dass "Alles für Deutschland" eine SA-Parole sei, sagte Höcke, der früher Geschichtslehrer war, "Nein ich wusste es nicht".

Redaktion beck-aktuell, ew, 12. April 2024 (dpa).