Die Staatsanwaltschaft Halle hat Anklage gegen den Vorsitzenden der Thüringer AfD, Björn Höcke, erhoben. Hintergrund ist eine Rede Höckes Ende Mai 2021 in Merseburg, bei der er die verbotene SA-Losung "Alles für Deutschland!" verwendet haben soll, wie die Staatsanwaltschaft gestern mitteilte. Angeklagt wird Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Höcke bestreitet ein strafrechtlich relevantes Verhalten.
Staatsanwalt: Unschuldsvermutung gilt auch für Höcke
Die Anklage wurde den Angaben nach bereits am 16. Mai am Landgericht Halle erhoben. Dem 51-Jährigen wird vorgeworfen, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gewusst zu haben. Höcke war vor seiner politischen Karriere Geschichtslehrer. Laut Staatsanwaltschaft stellte Höcke über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede. Die Staatsanwaltschaft Halle wies darauf hin, dass ein hinreichender Tatverdacht keine Vorverurteilung bedeute und die Unschuldsvermutung gelte. Der Thüringer Justizausschuss hatte erst im April Höckes Immunität in diesem Fall erneut aufgehoben und damit den Weg für eine Anklageerhebung freigemacht. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 6. Juni 2023 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Wagner, Juristisches Neuland – über den Umgang von Richterdienstgerichten mit AfD-Richtern und -Staatsanwälten, NJW 2023, 501
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