Mittwoch, 16.3.2022
Anwalt muss Antrag auf Aussetzung der Vollziehung elektronisch übermitteln

Ein von einem Rechtsanwalt lediglich per Telefax eingereichter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist unzulässig. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden und einen solchen Antrag abgelehnt. Denn ein Antrag per Telefax genüge nicht der elektronischen Form, die seit dem 01.01.2022 § 52d Satz 1 FGO vorschreibe.

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