Donnerstag, 10.9.2020
Sanitärhersteller darf Produkte nicht “Adlon“ nennen

Der deutsche Sanitärhersteller Kludi darf seine Produkte nicht unter dem geschützten Unionsmarkennamen “Adlon“ vermarkten. Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage des Unternehmens gegen eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum abgewiesen. Bei Gebrauch der Unionsmarke “Adlon“ bestehe die Gefahr einer unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung einer älteren Marke - des Luxushotels Adlon in Berlin.

Mehr lesen