Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Internetseite “Babykaust“ am 24.08.2020 in einem Versäumnisurteil untersagt, im Rahmen von Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen. Die 64 Jahre alte Medizinerin hatte Unterlassungsklage gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Weinheim eingereicht.
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