Montag, 24.3.2025
Hamas-Verherrlichung auf Facebook rechtfertigt Kündigung nicht immer

Judenhetze und Verherrlichung von Terror in Social Media berechtigt nur dann zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Äußerung auf den Arbeitgeber zurückfällt. Im Einzelfall kann laut LAG Düsseldorf auch eine Abmahnung ausreichend sein, um die Rufschädigung zu beenden.

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Montag, 6.1.2025
Nach kritischem Internet-Aufruf: FU Berlin darf ver.di-Mitglied abmahnen

Tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch – das warf die ver.di-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin der Hochschule in einem Internet-Aufruf vor. Ein Mitglied der Betriebsgruppe muss dafür jetzt eine Abmahnung verkraften.

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