Zum Auftakt der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Äußerungen der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl hat der Zweite Senat ein Ablehnungsgesuch der AfD verworfen. Das mit dem Besuch einer BVerfG-Delegation bei der Bundesregierung begründete Gesuch sei offensichtlich unzulässig, da es sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stütze.
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