Montag, 24.8.2020
Nordrhein-Westfalen: Größere Abi-Feier als "herausragender Anlass" genehmigungsfähig

Im nordrhein-westfälischen Emsdetten durfte am 22.08.2020 eine Abiturfeier mit 95 Personen zuzüglich DJ und Bewirtungspersonal stattfinden. Das Verwaltungsgericht Münster hatte im Vorfeld im Weg der einstweiligen Anordnung festgestellt, dass die Feier durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in der seit dem 12.08.2020 gültigen Fassung nicht verboten, sondern als "herausragender Anlass" zu genehmigen ist.

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