Mittwoch, 10.11.2021
Online-Versandapotheke darf Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen

Eine Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover mit einem am Dienstag ergangenen Urteil entschieden. Für Produkte, die keine altersspezifische Beratung erfordern, fehle es an der für die Datenverarbeitung erforderlichen Rechtsgrundlage. Soweit es um die Geschäftsfähigkeit der Kunden gehe, reiche es aus, dass die Volljährigkeit abgefragt werde.

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