Die Betreiberin einer Deponie in Büttelborn muss die nicht gefährlichen mineralischen Abfälle aufnehmen, die beim Rückbau des Kernkraftwerks Biblis angefallen sind und von der zuständigen Behörde freigegeben wurden. Das VG Darmstadt verwies auf die räumliche Nähe der Deponie und darauf, dass die Abfälle ungefährlich seien.
Mehr lesenIm Rahmen einer früheren Entwässerungspraxis abgelagerter Klärschlamm stellt nicht deponiefähigen Abfall dar und muss der ordnungsgemäßen Entsorgung in einer Abfallentsorgungsanlage zugeführt werden. Er unterliegt insoweit den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts, nicht mehr wasserrechtlichen Bestimmungen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 08.07.2020 entschieden.
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