Montag, 6.2.2023
Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zu Arbeitsweg

Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das gilt nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn das Anbringen der Abdeckung den eigentlichen Weg deutlich unterbricht.

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