Das Landgericht Koblenz hat eine bundesweite uneingeschränkte Werbung mit dem modernsten Mobilfunk-Standard 5G verboten. Die Werbung sei irreführend, weil 5G noch längst nicht überall in Deutschland verfügbar sei. Außerdem habe das beklagte Unternehmen diesen Mobilfunk-Standard in Wirklichkeit nur zu einem höheren Preis angeboten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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