Mittwoch, 12.10.2022
Kind darf bei Hannover 96 als Geschäftsführer weitermachen

Das Landgericht Hannover hat auch in der mündlichen Verhandlung im Fall um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein zugunsten des Mehrheitsgesellschafters entschieden. Der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, sei nichtig, stellte Richter Carsten Peter Schulze gestern fest. Damit darf der 78-jährige Kind uneingeschränkt weiter arbeiten. In einem Eilverfahren Mitte August hatte das LG ihm zunächst bis zur mündlichen Verhandlung erlaubt, weiter als Geschäftsführer tätig zu sein. Zuvor war er im Juli überraschend von der Führung des Stammvereins in der Funktion abberufen worden.

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Dienstag, 1.6.2021
Wettbewerbsverzerrung durch 50+1-Regel der DFL nicht ausgeschlossen

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) gestern seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sogenannten 50+1-Regel mitgeteilt. Nach Auffassung des Amtes kann die Grundregel aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich unbedenklich sein. Für problematisch hält es aber, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung nicht sichergestellt ist.

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