1%-Regelung: Maut- und Parkkosten mindern geldwerten Vorteil nicht
Der geldwerte Vorteil für Dienstwagen wird oft mit der pauschalen 1%-Regelung berechnet. Sinkt er, weil der Steuerpflichtige im Urlaub Park-, Maut- und Fährkosten hatte, die er selber tragen muss? Nein, sagt der BFH.
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