Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. “Die vorgesehene Kreditaufnahme auf Vorrat verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit“, heißt es Medienberichten vom 18.10.2022 zufolge in einem Bericht an den Haushaltsausschuss.
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