Rechnungshof: Kreditaufnahme für "Doppelwumms" verfassungswidrig

Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. “Die vorgesehene Kreditaufnahme auf Vorrat verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit“, heißt es Medienberichten vom 18.10.2022 zufolge in einem Bericht an den Haushaltsausschuss.

Sondervermögen für künftige Ausgaben nicht vom Grundgesetz gedeckt

Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird. Aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung dagegen plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden. Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2022 (dpa).