Sondervermögen für künftige Ausgaben nicht vom Grundgesetz gedeckt
Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird. Aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung dagegen plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden. Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.