Dienstag, 3.5.2022
BRAK reagiert auf Kündigung von Anderkonten durch Banken

Im Zusammenhang mit Geldwäscheregelungen der Bundesfinanzaufsicht (BaFin) haben viele Banken die Anderkonten von Rechtsanwälten gekündigt. Als Reaktion darauf hat das "Parlament der Anwaltschaft" der Bundesrechtsanwaltskammer in seiner Satzungsversammlung vom 29. und 30.04.2022 § 4 Abs. 1 BORA gestrichen und klargestellt, dass Sammelanderkonten nicht generell "auf Vorrat" unterhalten werden müssen.

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